- Das Unternehmen hinter Telegram fordert SEC dazu auf, alle Anklagepunkten fallen zu lassen.
- Dies geht aus einem neuen Schreiben an ein Gericht hervor.
Wie wir bereits berichteten, hat die Securities and Exchange Commission (SEC) forderte Telegram Anfang Oktober dazu auf, sofort den Verkauf ihres GRAM-Tokens zu stoppen. Der Grund dafür sei der Verkauf nicht registrierter Wertpapiere. Telegram konnte in einem nicht offiziellen ICO bereits mehr als eine Milliarde USD einsammeln.
Telegram beantragt alle Anklagepunkte fallen zu lassen
Nach weiteren Verhandlungen stimmten die Investoren einer Verschiebung des Starts des Projektes für nächsten März zu. Am Dienstag erreicht das Bezirksgericht in Southern District of New York ein Antrag des Unternehmens mit der Forderung, alle Klagepunkte fallen zu lassen. Mit der Ausnahme einiger Fundamentaldaten wie der Art des Unternehmens sowie weitere unbestreitbaren Details.
Der Bericht beschreibt, dass die Verkäufe an hochqualifizierte Investoren und damit rechtmäßig stattgefunden haben (frei übersetzt):
[Die Ansprüche der SEC] sind unbegründet, da die Privatplatzierung von Telegram an hoch entwickelte, akkreditierte Investoren gemäß den geltenden Ausnahmen von der Registrierung nach den Bundeswertpapiergesetzen durchgeführt wurde und Grams keine Wertpapiere sind, wenn sie zum Zeitpunkt der Einführung der TON-Blockchain geschaffen werden.
Telegram konstatiert weiterhin, dass die SEC es versäumt hätte klare Richtlinien für dieses neue Rechtsgebiet festzulegen und diese auch klar und deutlich zu kommunizieren. Die derzeitige Rechtsposition wurde Ad-hoc eingenommen und steht laut Aussagen von Telegram im klaren Widerspruch zu weiteren Präzedenzfällen in diesem Bereich.
Die SEC kritisierte vor allem das Telegram es versäumt hätte, den Offenlegungspflichten zum Schutz der Anleger umfassend nachzukommen. Steven Peikin, Mitarbeiter der SEC, führt aus (frei übersetzt):
Wir haben wiederholt erklärt, dass Emittenten die Bundeswertpapiergesetze nicht allein dadurch umgehen können, dass sie ihr Produkt mit einer Kryptowährung oder einem digitalen Token kennzeichnen. Telegram strebt danach, die Vorteile eines öffentlichen Angebots zu nutzen, ohne die seit langem bestehenden Offenlegungspflichten zum Schutz der Anleger zu erfüllen.
Telegram beharrt auf seiner Aussage, dass die Gramm-Token noch nicht erzeugt worden, da die TON-Blockchain erst nächstes Jahr gestartet wird und damit die aktuelle Rechtsfassung darauf nicht angewendet werden kann.
Weiterer Verlauf bleibt vorerst offen
Zusammenfassend verlangt das Schreiben, dass die Kanzlei die Klage der SEC auf Erlass ablehnt und alle weiteren Verfahren gegen das Unternehmen eingestellt werden. Das Gericht wird jedoch erst nächstes Jahr am 18. bzw. 19. Februar entscheiden, wie dieser Fall fortgeführt wird.
Der Telegram zählt mit dem ICO von EOS, bei dem 4 Milliarden USD eingesammelt werden konnten, zu den größten ICOs in der Geschichte der Kryptowährungen.

