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  • Ein US-Bezirksrichter hat den Rechtsstreit zwischen Binance und der SEC bis 2026 verlängert.
  • Das Gericht genehmigte den Antrag der SEC auf Änderung der Behauptungen über den ICO von Binance, die BNB-Verkäufe und das Staking-Programm.

Der laufende Rechtsstreit zwischen Binance und der U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) wird sich bis ins Jahr 2026 erstrecken, wie das Bezirksgericht kürzlich anordnete. Der Richter hat mehreren wichtigen Anträgen stattgegeben, darunter dem Antrag, der es der SEC erlaubte, die ursprüngliche Klage in diesem Fall zu überarbeiten, der nach wie vor einer der aufsehenerregendsten in der Branche ist.

SEC erhält Erlaubnis zur Änderung der Klage

Die SEC war nun in der Lage, eine geänderte Klage gegen Binance, Binance.US und Changpeng Zhao einzureichen. Die Klage, die ursprünglich wegen nicht registrierter Wertpapierverkäufe eingereicht wurde, hat sich auf andere Beschwerden über das Verhalten von Binance ausgeweitet. Richterin Amy Berman Jackson erteilte der Behörde die Erlaubnis, die Klage aufgrund der Tatsache zu ändern, dass die SEC den Begriff „Kryptowährungswertpapiere“ verwendet hat.

Diese Genehmigung wurde von der Krypto-Community kritisiert. Der Chief Legal Officer von Ripple, Stuart Alderoty, sagte, dass der Begriff „Krypto Asset Security“ eine Erfindung sei und die SEC versuche, die Sprache zu verdrehen.

Als Ergebnis der geänderten Klage hat das Gericht die Hauptvorwürfe identifiziert, die geprüft werden. Dazu gehört die Behauptung, dass das Initial Coin Offering (ICO) von Binance für seinen nativen Token BNB und die laufenden Verkäufe von BNB Wertpapierverkäufe sind. Die SEC hat auch das Einsatzprogramm von Binance.US für das Angebot von nicht registrierten Investmentverträgen in Frage gestellt, heißt es in der Beschwerde.

Quelle:CourtListener

Weitere Ansprüche richten sich gegen Changpeng Zhao wegen seiner Rolle als Kontrollperson von Binance und BAM Trading im Zusammenhang mit den angeblichen Verstößen gegen die Betrugsbekämpfungsvorschriften des Securities Act. Das Gericht hat diese Ansprüche zur Offenlegung zugelassen, hat aber auch einige der Vorwürfe zurückgewiesen, einschließlich derjenigen, die sich auf Sekundärverkäufe von BNB und den Verkauf des Binance-eigenen Stablecoins BUSD beziehen.

Das Gericht hat auch erklärt, dass es den Status von Token wie SOL, ADA und MATIC als Wertpapiere in diesem Fall nicht bestimmen wird, da die Token in diesem Fall nicht als Beklagte benannt sind.

Zeitplan bis 2026 verlängert

Die jüngste gerichtliche Anordnung zur Terminierung sieht einen neuen Zeitrahmen für den Prozess vor. Die Beweisaufnahme wird sich wahrscheinlich in die Länge ziehen, da der Abschluss der Beweisaufnahme für November 2025 vorgesehen ist. Die Vorlage von Dokumenten und Vernehmungen muss bis Juli 2025 erfolgen, die Befragung von Zeugen und Sachverständigen bis März 2026.

Zu den wichtigsten Fristen gehören der Austausch der ersten Offenlegung bis zum 25. Oktober 2024 und die Antworten auf die geänderte Klage bis zum 4. November 2024. Das Gericht hat ein sehr ausgefeiltes Programm für die Behandlung der Angelegenheit angeboten, was den Zeitrahmen tatsächlich verlängert. Der Fall wird nun voraussichtlichbis 2026 andauern, was ihn zu einem langwierigen Rechtsstreit macht, der den Takt für künftige Krypto-Regulierungen in den USA vorgeben könnte.

Im Juni 2023 beschuldigte die SEC Binance, als nicht registrierte Börse, Makler und Clearingstelle tätig zu sein und damit gegen die Bundesgesetze für Wertpapiere zu verstoßen. Die SEC will Binance diese Aktivitäten verbieten, solange es nicht registriert ist, und verlangt außerdem, dass das Unternehmen „unrechtmäßige Gewinne“ abgibt und zivilrechtliche Geldstrafen zahlt.

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Annjoy Makena ist eine erfahrene und leidenschaftliche Finanzredakteurin, die sich auf die faszinierende Welt der Kryptowährungen spezialisiert hat. Mit einem tiefgreifenden Verständnis für die Blockchain-Technologie und ihre Auswirkungen widmet sie sich der Entschlüsselung komplexer Konzepte und der Bereitstellung wertvoller Einblicke für die Leser.

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