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  • Ripple hat Erfolg, da der Berufungsantrag der SEC abgelehnt wird.
  • Die Hauptverhandlung zwischen Ripple und SEC ist für den 23. April 2024 angesetzt.

Ripple geht weiter und trotzt dem Einspruch der SEC

Ripple, ein prominenter Name im Kryptosektor, hat einen weiteren Erfolg in seinem laufenden Rechtsstreit mit der US-Börsenaufsicht (SEC) errungen. Richterin Analisa Torres entschied kürzlich gegen den Antrag der SEC und erklärte,

„Der Antrag der SEC auf Zulassung einer einstweiligen Verfügung wird abgelehnt und auch der Antrag der SEC auf Aussetzung des Verfahrens wird zurückgewiesen.“

Dieser Sieg bedeutet, dass der Prozess entgegen dem früheren Wunsch der SEC ohne weitere Verzögerungen fortgesetzt wird. Die SEC hatte zuvor dafür plädiert, dass das Gericht alle Rechtsbehelfe und vorgerichtlichen Verfahren während der Berufung gegen die einstweilige Verfügung aussetzen solle.

Wichtige Termine

Richter Torres hat die wichtigsten Meilensteine für den Prozess Ripple gegen SEC skizziert. Der Beginn der Verhandlung ist für den 23. April 2024 um 9:00 Uhr vorgesehen. Darüber hinaus wird erwartet, dass alle betroffenen Parteien bis zum 4. Dezember 2023 ihre Unterlassungsanträge einreichen, alle obligatorischen vorprozessualen Unterlagen fertigstellen und dem Gericht die erforderlichen Beweismittel vorlegen. Einsprüche gegen die eingereichten Anträge sollten bis zum 18. Dezember 2023 eingereicht werden.

Darüber hinaus ist für den 16. April 2024 um 14.00 Uhr eine abschließende vorprozessuale Konferenz anberaumt. Vor dieser Konferenz müssen die Anwälte, die sowohl Ripple als auch die SEC vertreten, sowie die Hauptparteien unbedingt für mindestens eine Stunde persönlich zusammenkommen, um einen möglichen Vergleich auszuhandeln.

Kurzer Rückblick auf die Konfrontation zwischen Ripple und der SEC

Um den Kontext zu verdeutlichen, hat die SEC im Dezember 2020 offiziell Anklage gegen Ripple und seine leitenden Angestellten erhoben. Der Vorwurf bezog sich auf das unerlaubte Angebot und den Verkauf von Wertpapieren, was gegen Abschnitt 5 des Wertpapiergesetzes verstößt. Den Schlüsselfiguren von Ripple, Chris Larsen und Brad Garlinghouse, wurde vorgeworfen, die Verstöße von Ripple gegen Section 5 aktiv unterstützt zu haben.

Am 13. Juli 2023 kam es jedoch zu einer Wendung in der Geschichte, als das Gericht den gegenseitigen Anträgen der Unternehmen auf ein Urteil im Schnellverfahren teilweise stattgab und teilweise ablehnte. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass es sich bei den institutionellen Verkäufen von Ripple zwar tatsächlich um Angebote oder Verkäufe von Anlageverträgen handelte, die programmatischen Verkäufe und sonstigen Ausschüttungen jedoch ausgenommen waren.

Bei dieser Prüfung wurde auch klargestellt, dass die „individuellen Verkäufe“ von Larsen und Garlinghouse nicht als Angebote oder Verkäufe von Anlageverträgen eingestuft werden können, was dem Grundgedanken der Bewertung der programmatischen Verkäufe von Ripple entspricht. Nichtsdestotrotz wies das Gericht die Einreden der Beklagten auf ein ordnungsgemäßes Verfahren zurück und lehnte auch den Antrag der SEC auf ein Urteil im Schnellverfahren gegen die beiden Ripple-Führungskräfte ab.

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