- Ripple hat im Rechtsstreit mit der SEC beantragt, Informationen von 15 Top-Börsen weltweit einholen und diese in dem laufenden Verfahren verwenden zu dürfen.
- Das Unternehmen wehrt sich gegen die Klage der SEC, die behauptet, die beiden Ripple-Manager Larsen und Garlinghouse hätten Milliarden XRP an ausländischen Börsen verkauft.
Ripple ersucht nun um Informationen von 15 der führenden globalen Börsen, von denen das Unternehmen glaubt, sie könnten die SEC-Anklage widerlegen. Am 3. Mai ging der Antrag bei dem zuständigen New Yorker Gericht ein, in dem Ripple um Erlaubnis ersucht, Bitfinex, OKEx und weitere Börsen zu kontaktieren, um Informationen zu erhalten, die für den Fall relevant sein sollen.
In dem Antrag wird das Gericht um Informationsersuchen an 15 Börsen in Europa und Asien gebeten. Im einzelnen sind dies Bitstamp, Bithumb, Upbit, Huobi Global, Korbit, Upbit Singapore, Bitlish, Coinbene, AscendX (ehemals Bitmax), Bitrue Singapore, ZB Network Technology, BitMart, Bitforex, HitBTC und iFinex (die Muttergesellschaft von Bitfinex und ihrer Schwesterfirma Tether).
In einem begleitenden Memorandum of Law zur Unterstützung des Antrags um Informationsersuchen teilte Ripple mit, die Börsen befänden sich auf den Cayman-Inseln, den Seychellen, auf Malta, in Hongkong, Großbritannien und Südkorea und unterlägen den dortigen Gerichtsbarkeiten.
Warum die Dokumente von Bedeutung sind
Die beiden Ripple-Manager Larsen und Garlinghouse erläuterten, warum die angeforderten Dokumente wichtig seien:
„Die einzelnen Beklagten beantragen die Offenlegung im Ausland auf der Grundlage ihrer gutgläubigen Überzeugung, dass die aufgelisteten Unternehmen einzigartige Dokumente und Informationen in Bezug auf diesen Fall besitzen, insbesondere in Bezug auf den Prozess, durch den Transaktionen in XRP, die angeblich von den einzelnen Beklagten auf ausländischen Handelsplattformen für digitale Vermögenswerte durchgeführt wurden, ausgeführt wurden.
Die Informationen der Börsen sollen die Verteidigung von Ripple gegen den Vorwurf der SEC stärken, dass die beiden Führungskräfte mehr als 2 Milliarden XRP an „öffentliche Investoren im Markt“ verkauft haben. In der geänderten Klage der SEC trägt die Aufsichtsbehörde vor, die beiden Manager hätten XRP auf weltweiten Handelsplattformen für digitale Vermögenswerte verkauft. Die SEC verlangt, dass die Gewinne, die aus diesen Verkäufen stammen, herausgegeben werden müssen.
Zusammenfassen versucht Ripple zu beweisen, dass Garlinghouse und Larsen ihre XRP nur an ausländischen Börsen gehandelt haben. Solche Verkäufe fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der SEC.
Dazu Ripple:
„Das Versäumnis der SEC, inländische Angebote und Verkäufe zu behaupten, sollte aus den Gründen, die in den jeweiligen Abweisungsanträgen der einzelnen Beklagten dargelegt sind, für ihre Ansprüche fatal sein.“
Garlinghouse and Larsen are looking for documents from foreign exchanges that show none to few of the sales on those exchanges were to U.S. Nationals. The issue is the SEC's jurisdiction over sales to non-U.S. Nationals. If no jurisdiction, the SEC can't do anything about them. https://t.co/E0r9Sn8FPD
— Jeremy Hogan (@attorneyjeremy1) June 2, 2021
Dies ist der dritte Sachverhalt, den Ripple in seiner Verteidigung gegen die SEC-Klage behauptet. Der erste war, dass XRP überhaupt kein Wertpapier sei. Der zweite besteht in der Behauptung der Verfahrensverschleppung durch die SEC, der wohl gravierendste Gegenvorwurf. Dies ist auch die Verteidigungsstrategie, die, wenn sie gelingt, die SEC-Anklage wohl zu Fall bringen wird. Nun wird außerdem noch die Zuständigkeit der SEC für die Orte, an denen die XRP-Transaktionen stattgefunden haben, generell bestritten.

