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  • Die geplante vierte EU-Geldwäscherichtlinie sieht vor, dass Banken ab dem Jahr 2020 Bitcoin halten und verkaufen dürfen.
  • Dies würde für Banken ein neues Geschäftsfeld erschließen und neue Konkurrenz für bereits etablierte Kryptowährungsbörsen darstellen.

Bislang zeigte sich die Europäische Union negativ gegenüber Kryptowährungen eingestellt und brachte digitale Assets wie Bitcoin, Ether oder XRP in Verbindung mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierungen. Diese Ansicht scheint sich jedoch langsam, aber sicher zu drehen. Eine Überarbeitung der vierten Geldwäscherichtlinie sieht eine große Erleichterung für Banken vor.

Banken dürfen Bitcoin verwahren und ihren Kunden anbieten

Die EU hat einen neuen Gesetzentwurf zur vierten Geldwäscherichtlinie auf den Weg gebracht, der 2020 planmäßig in Kraft treten soll. Bislang war es Bankinstituten untersagt virtuelle Assets anzubieten oder diese für ihre Kunden aufzubewahren. Dieses EU Gesetz hat der deutsche Bundestag zum Anlass genommen und verabschiedete kürzlich einen eigenen Gesetzesentwurf zur Umsetzung, der entsprechende Erleichterungen vorsieht. Allerdings bedarf es noch einer weiteren Zustimmung, bevor das Gesetz in Kraft treten kann.

Im neuen Gesetzentwurf wurde das Trennungsgebot gestrichen, dass in der ersten Fassung noch vorhanden war. Das Trennungsgebot besagte, dass die Aufbewahrung von Bitcoin und anderen digitalen Assets nicht aus derselben rechtlichen Einheit stammen darf, wie andere Bankgeschäfte. Demnach hätten Banken auf externe Dienstleister zurückgreifen müssen, die einen entsprechenden Custody-Service anbieten.

Ab nächstem Jahr können Banken jedoch ihren Kunden im Onlinebanking neben den klassischen Finanzinstrumenten, wie Aktien oder Wertpapieren auch Kryptowährungen anbieten. Experten der Branche begrüßen diese Entscheidung und schreiben Deutschland eine Vorreiterrolle im Bereich der Regulierung von Kryptowährungen zu. Sven Hildebrandt, Chef des Beratungshauses DLC, konstatiert:

Deutschland ist auf einem guten Weg zum Krypto-Himmel. Der deutsche Gesetzgeber nimmt eine Vorreiterrolle bei der Regulierung von Kryptoverwahrern ein.

Der Bankenverband BdB beschreibt, dass Banken große Erfahrungen haben, um Kundenvermögen sicher zu verwahren und ein starkes Sicherheits- sowie Risikomanagement mitbringen. Außerdem werden Banken von der Finanzaufsicht seit jeher kontrolliert und stehen unter ständiger Beobachtung.

Kritiker befürchten, dass Banken aggressiv Werbung für Kryptowährungen machen könnten. Finanzexperte Niels Nauhauser führt dazu aus:

Grundsätzlich verkaufen Banken die unterschiedlichsten Finanzprodukte, wenn die Provision stimmt. Wenn es ihnen ermöglicht wird, Kryptowährungen zu verkaufen und kostenpflichtig zu verwahren, besteht das Risiko, dass sie ihren Kunden Assets mit Totalverlustrisiko andrehen, ohne dass diese wissen, worauf sie sich einlassen.

Ökonom Fabio de Masi warnt weiterhin, dass die Banken bereits auf diesen Zeitpunkt gewartet haben, um in dieses lukrative Geschäft einzusteigen. Dabei dürfen jedoch ausreichende Informationen zum Thema Kryptowährungen sowie eine Aufklärung über die dabei entstehenden Risiken nicht fehlen:

Die Banken sind heiß auf Gewinne aus Kryptogeschäften. Der finanzielle Verbraucherschutz darf aber nicht unterlaufen werden.

Bitcoin auf dem Weg in den Mainstream?

Dieser Schritt würde die Verbreitung und Akzeptanz von Kryptowährungen fördern, wenngleich dadurch der  Einsatzzweck im Alltag der Menschen nicht vergrößert wird. Bitcoin könnte als Spekulationsinstrument einem größeren Kundenstamm zugänglich gemacht werden und damit in Konkurrenz zu Aktien und Wertpapieren treten.

Bitcoin verzeichnete in seit 2013 eine größere Rendite, als einer der wichtigsten Aktienindizes der Welt, der S&P500. Trotz einer starken Performance bleibt abzuwarten, welche tatsächlichen Auswirkungen diese Entwicklungen auf den Preis von Bitcoin und die Entwicklung des Marktes haben werden. Zum Redaktionszeitpunkt verzeichnet Bitcoin einen Preisanstieg von 8,20% innerhalb der letzten 24 Stunden auf 7.553,30 USD

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