- Die malaysische BörsenaufsichtWertpapieraufsichte ordnete an, dass Bybit den nicht registrierten Handel mit digitalen Vermögenswerten ab sofort einstellen muss.
- Außerdem darf Bybit seine Finanzprodukte nicht mehr bewerben. Das bedeutet zumindest vorläufig das Aus für Bybit in Malaysia.
Die Securities Commission of Malaysia (SC) ging gegen die Bybit Technology Limited und ihren CEO Ben Zhou wegen des Betriebs einer nicht registrierten Krypto-Börse vor. Das Unternehmen, das seit Juli 2021 auf der Investor Alert List des SC steht, erhielt Anordnungen, die auf ein Betriebsverbot hinauslaufen. Diese Maßnahmen unterstreichen den Willen der Regierung, die Einhaltung seiner Kapitalmarktvorschriften zu erzwingen.
Vorläufiges aus für Bybit in Malaysia
Bybit wird durch die Zwangssmaßnahmen angewiesen, seine Website, seine mobilen Apps und andere in Malaysia verfügbare digitale Plattformen abzuschalten. Die Börse muss außerdem unverzüglich jegliche Werbung einstellen, einschließlich solcher in Social Media.
Darüber hinaus muss Bybit die für malaysische Kunden eingerichteten Telegram-Hilfegruppen schließen. Diese Anweisungen, die innerhalb von 14 Arbeitstagen befolgt werden müssen, üben großen Druck auf die Börse und ihren CEO aus, die lokalen regulatorischen Kriterien zu befolgen.
Ein direkter Verstoß gegen das malaysische Kapitalmarkt- und Dienstleistungsgesetz von 2007 ist der Betrieb einer Börse für digitale Vermögenswerte ohne entsprechende Registrierung als anerkannter Marktbetreiber (RMO). Diese Art von Verstößen wird als schwerwiegend angesehen, da sie das System, das die Integrität des Marktes und die Sicherheit der Anleger gewährleisten soll, gefährdet.
Der Überwachungsausschuss hat die Anlegern ausdrücklich gewarnt, nur mit ordnungsgemäß registrierten und behördlich kontrollierten RMOs zu interagieren. Diese Organisationen müssen strenge Regeln befolgen, um die Anleger vor Betrug und anderen Gefahren zu schützen, die mit unregulierten Plattformen verbunden sind.
Der Überwachungsausschuss betont immer wieder die Notwendigkeit der Sorgfaltspflicht der Anleger, während Bybit versucht, diese Durchsetzungsrichtlinien zu befolgen. Nicht registrierte oder nicht zugelassene Betreiber bringen die Anleger in größere Gefahr, einschließlich Geldwäsche und Betrug.
Die Aufsichtsbehörde hat die Öffentlichkeit auch aufgefordert, dubiose Websites oder illegale Investitionsprogramme zu dokumentieren und anzuzeigen, insbesondere solche, die große Gewinne mit geringem oder gar keinem Risiko versprechen.

