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  • Kryptowährungen sind in Deutschland bis jetzt noch „sonstige Wirtschaftsgüter“. Gewinne aus deren Verkauf müssen nach dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden.
  • Es gibt eine Freigrenze von 600 Euro. Mehr als das bleibt nur dann steuerfrei, wenn die so genannte Spekulationsfrist von einem Jahr eingehalten wird. Doch all das wird sich spätestens 2024 ändern.

Für Privatanleger wird der Verkauf von Kryptowährung derzeit noch als Spekulationsgeschäft betrachtet, aber nur dann, wenn der Zeitraum zwischen An- und Verkauf kleiner als ein Jahr ist. In diesem Fall gilt der progressive Steuertarif.

Mit der neuen Kryptosteuer wird die Spekulationsfrist abgeschafft. Einkünfte aus Kryptowährungen werden stattdessen in das Steuerregime für Kapitalvermögen integriert. Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählen in Zukunft laufende Einkünfte aus Kryptowährungen: Darunter fallen die Krypto-Kreditvergabe und das Mining.

Besteht jedoch die Transaktion nur im klassischen Staking, oder werden Kryptowährungen unentgeltlich erlangt, etwa durch einen Airdrop oder im Rahmen eines so genannten Hardforks, werden die erworbenen Kryptos nicht zu den laufenden IEnkünften gezählt. In diesem Fall werden die Anschaffungskosten gleich Null bewertet und es kommt erst bei einem späteren Verkauf zur Besteuerung

Einkünfte aus Kryptowährungen sollen in Zulunft mit dem besonderen Steuersatz von 27,5% besteuert werden. Ausnahmen gibt es für Betriebe mit Gewinnerzielungsabsicht durch den Handel mit Kryptowährungen.  In diesen Fällen gilt der progressive Steuertarif. Bei allen Einkünften aus Kryptowährungen soll eine Verlustverrechnung mit anderen Kapitaleinkünften, die dem besonderen Steuersatz unterliegen, möglich sein – außer bei Sparbuchzinsen.

Zu den neuen Steuerplänen äußerte sich die Parlamentarische Staatssekretärin Katja Hessel:

„Für Privatpersonen ist der Verkauf von erworbenen Bitcoin und Ether nach einem Jahr steuerfrei. Die Frist verlängert sich nicht auf zehn Jahre, wenn Bitcoin beispielsweise zuvor für die Kreditvergabe verwendet wurden oder der Steuerzahler Ether als Einsatz für jemand anderen zur Verfügung gestellt hat, um seinen Block zu erstellen.“

 

Das Ministerium will die Krypto-Regelungen laufend überarbeiten und verbessern.

Hessel sagte weiter:

„Die bevorstehende offizielle Veröffentlichung de BMF-Schreibens ist natürlich nicht das Ende unserer Diskussion zu dem Thema, sondern ein Zwischenergebnis. Die rasante Entwicklung der Krypto-Welt sorgt dafür, dass uns die Themen nicht ausgehen. Ein ergänzendes Schreiben zu den Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten ist bereits in Arbeit“.

Die Steuerrichtlinien sind der jüngste Schritt Deutschlands, zu einem europäischen Krypto-Hub zu werden. Zunächst werden Kryptos jedoch nur steuerlich als Währung betrachtet.

In einem offiziellen Dokument heißt es:

„Virtuelle Währungen werden zum Äquivalent von gesetzlichen Zahlungsmitteln, sofern diese sogenannten virtuellen Währungen von den an der Transaktion Beteiligten als alternatives vertragliches und unmittelbares Zahlungsmittel akzeptiert wurden.“

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Steve ist seit 8 Jahren ein Blockchain-Autor und noch länger ein Krypto-Enthusiast. Am meisten begeistert er sich für die Anwendung von Blockchain zur Bewältigung der Herausforderungen von Entwicklungsländern.

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