AD
AD
  • In einer kürzlich veröffentlichten Stellungnahme beantragt Ripple erneut die Abweisung einer Sammelklage gegen das Unternehmen.
  • Die Kläger werfen Ripple vor, einen nicht registrierten Wertpapierverkauf an Privatanleger in den USA abgehalten zu haben.

Ripple, das Unternehmen hinter der Kryptowährung XRP, hat am 04. Dezember eine abschließende Stellungnahme zu seinem Antrag auf Abweisung einer Sammelklage eingereicht, die Ripple vorwirft, einen nicht registrierten Wertpapierverkauf an Privatanleger in den USA durchgeführt zu haben. Bevor es zu einer mündlichen Gerichtsverhandlung im Januar 2020 kommt wird, hat Ripple damit einen letzten Versuch unternommen, um die Klage bereits vor der Verhandlung ad acta zu legen.

Eine Reihe von Ripple (XRP) Investoren behaupten, dass sie aufgrund fehlender Informationen über den (illegalen) Verkauf von XRP, eine Investition in das Unternehmen Ripple getätigt und in der Folge Geld verloren haben. Die Kläger streben die Einstufung von XRP als Wertpapier nach dem amerikanischen Gesetz an, um einen Schadensersatz für ihre Verluste geltend machen zu können.

Zuletzt reichte Ripple im September einen Antrag ein. In dem damaligen Schreiben forderte Ripple die Abweisung der Klage, da der Hauptkläger, Bradley Sostack, zu lange gewartet hat, um diese einzureichen. Wenn XRP tatsächlich ein Wertpapier sei, so Ripple, sehen die amerikanischen Gesetze vor, dass der Anspruch innerhalb von drei Jahren nach dem ersten Angebot geltend gemacht werden muss. Da Ripple bereits in 2013 erste XRP ausgab, ist die Klage laut dem in San Francisco ansässigen Unternehmen unzulässig. Das Rechtsteam von Sostack wies diese Argumentation zurück, da die Verjährung dadurch aufgehoben sei, dass Ripple weiterhin XRP verkauft.

Ripple behaart auf seiner Argumentation

Das neu eingereichte Dokument wiederholt weitgehend die bisherige Argumentation von Ripple, dass die Klage zu spät eingereicht wurde. Des Weiteren ist Sostack nach Ansicht von Ripple noch immer nicht in der Lage gewesen, nachzuweisen, dass er XRP von Ripple gekauft oder während des Erstangebots gekauft habe. In dem Dokument schreibt Ripple (frei übersetzt):

Die Ansprüche des Klägers auf Bundes- und Landeswertpapiere scheitern auch deshalb, weil er nicht plausibel behauptet hat, dass er XRP entweder von Beklagten oder in einem Erstangebot erworben hat, wie es diese Satzung vorschreibt.

Ripple beharrt auch weiterhin darauf, dass XRP kein Wertpapier ist. Wie bisher im Verfahren bezeichnet das Unternehmen das Problem als „irrelevant“. Damit versucht Ripple scheinbar erneut der großen Frage aus dem Weg zu gehen, ob XRP ein Wertpapier im Sinne des amerikanischen Gesetzes ist:

XRP ist kein Wertpapier, aber das ist für die Zwecke dieses Antrags irrelevant. Selbst wenn XRP ein Wertpapier wäre, scheitern die Ansprüche des Klägers immer noch an der Rechtslage.

Die aktuelle Stellungnahme von Ripple wird die letzte sein, bevor sich beide Parteien im nächsten Monat vor Gericht treffen. Eine mündliche Verhandlung ist für den 15. Januar 2020 terminiert.

Wie CNF berichtete, gehört Ripple’s XRP zu den Kryptowährungen, mit der schlechtesten Performance in 2019. Sollte in 2020 eine Entscheidung darüber getroffen werden, ob XRP ein Wertpapier im Sinne des amerikanischen Gesetz ist, könnte dies maßgeblichen Einfluss auf den Kurs von XRP haben. Dieser bewegt sich momentan entsprechend des aktuellen Marktsentiments in einem leichten Aufwärtstrend.

Folge uns auf Facebook und Twitter und verpasse keine brandheißen Neuigkeiten mehr! Gefällt dir unsere Kursübersicht?

.

Jake Simmons ist seit 2016 ein Krypto-Enthusiast. Seit er von Bitcoin und der Blockchain-Technologie gehört hat, beschäftigt er sich täglich mit dem Thema. Jenseits von Kryptowährungen studierte Jake Informatik und arbeitete 2 Jahre lang für ein Startup im Blockchain-Bereich. Bei CNF ist er für die Beantwortung technischer Fragen zuständig. Sein Ziel ist es, die Welt auf eine einfache und verständliche Weise auf Kryptowährungen aufmerksam zu machen.

Exit mobile version