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  • Die Europäische Banken-Aufsicht  EBA führt neue Leitlinien für nicht gehostete Wallets ein.
  • Die neuen Regeln werden eine stärkere Überwachung von Krypto-Dienstleistern erfordern.

Kryptounternehmen müssen möglicherweise ihre Wachsamkeit verstärken, insbesondere bei Kunden, die Privacy Coins und selbst gehostete Wallets nutzen. Eine Reihe von Maßnahmen zielt darauf ab, potenzielle Geldwäscheaktivitäten aufzuspüren. Die Europäische Banken-Aufsicht (EBA) drängt auf eine Änderung der Sorgfaltspflichtrichtlinien für Anti-Geldwäsche-Prozesse, die nun auch auf Virtual Asset Service Provider (VASP) ausgedehnt wurden.

Das bedeutet insbesondere, dass Transaktionen mit selbst gehosteten Wallets ein höheres Risiko bergen. Wenn also eine Seite einer Transaktion mit einer selbst gehosteten Wallet erfolgt, besteht für die Kryptobörse eine besondere Sorgfaltspflicht. Zur weiteren Erläuterung des Verfahrens wurde ein Beispiel angeführt. Ein Nutzer, der eine Überweisung von seinem Bankkonto an eine Krypto-Wallet vornimmt, würde aufgefordert werden, seine Identität nachzuweisen.

Wenn das Geld von einer selbst gehosteten Wallet stammt, werden außerdem sofort alle invasiven Anti-Geldwäscheverfahren eingeleitet. So müssten die Kunden Nachweise über die Herkunft des Geldes, ihre Einkommensquelle und ihre berufliche Tätigkeit vorlegen. Ausserdem müssen sie den Grund für die Transaktion angeben. Die veröffentlichte Erklärung:

„Die EBA schlägt vor, ihre Leitlinien zu den Risikofaktoren für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (ML/TF) zu ändern, um gemeinsame, aufsichtsrechtliche Erwartungen an die Schritte festzulegen, die CASPs unternehmen sollten, um diese Risiken wirksam zu identifizieren und zu mindern.“

EBA beginnt öffentliche Konsultation zur Änderung der Leitlinien bis zum 31. August

Die EBA hat nun eine öffentliche Konsultation zur Änderung dieser Leitlinien eröffnet, die bis zum 31. August dauern soll. Die EBA erklärt, dass Anbieter von Digital-Assets wie Bitcoin und Ethereum, ebenso wie andere Kredit- und Finanzinstitute den Risiken der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung ausgesetzt sind. Diese Risiken könnten durch den Einsatz innovativer Technologien und anderer Faktoren erhöht werden.

Die Technologie dazu besteht aus Zero-Knowledge-Proofs, Privacy Coins und Krypto-Mixern wie Tornado Cash, der allerdings schon im vergangenen Jahr vom Office of Foreign Assets Control des US-Finanzministeriums wegen Förderung von Geldwäsche dauerhaft aus dem Verkehr gezogen wurde.

Finanzinstitute, die auch Krypto-Kunden wollen, sollen verpflichtet werden, vor der Akzeptanz solcher Kunden eine Due-Diligence-Prüfung durchzuführen. Vor der Aufnahme von Krypto-Kunden müssen behördliche Genehmigungen und Eigentumsverhältnisse bestätigt werden. Vor ein paar Monaten stimmten die Mitglieder der Europäischen Union für vier neue Anti-Geldwäsche-Vorschriften, die die Notwendigkeit einer gründlichen Sorgfaltsprüfung beinhalten.

Nun wurde endlich der mit Spannung erwartete umfassende Rahmen für den Markt für Kryptoanlagen (MiCA) verabschiedet. Die EU hofft, dass er eine wichtige Rolle beim Schutz von Verbrauchern und Anlegern spielen wird. In allgemein verständlicher Sprache heißt das:  Man betet inbrünstig, dass es funktioniert.

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Godfrey Benjamin ist ein erfahrener Krypto-Journalist, dessen primäres Ziel es ist, jeden über die Perspektiven des Web 3.0 aufzuklären. Seine Liebe zu Krypto wurde während seiner Zeit als ehemaliger Banker geweckt, als er die klaren Vorteile von dezentralem Geld gegenüber traditionellen Zahlungen erkannte.

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