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  • Die FTX-Konkursverwaltung hat den Gläubigern der insolventen Kryptobörse eine letzte Frist bis zum 29. September gesetzt, um ihre Forderungen anzumelden.
  • Der gegen Sam Bankman-Fried verhängte Hausarrest wurde inzwischen aufgehoben – der EX-CEO sitzt in Untersuchungshaft.

FTX Derivatives Exchange, ein einst führende Kryptobörse, ist nach ihrem Konkurs inzwischen soweit abgewickelt, dass letztmals eine Aufforderung mit Fristablauf an Geschädigte ergeht, ihre Forderungen anzumelden.

Der FTX-Skandal hatte die Kryptobranche aufgerüttelt und eine minuziöse Ermittlung der Operationen und Praktiken der Börse in Gang gesetzt. Er hat auch die Bedeutung der behördlichen Aufsicht der Kryptobranche klar gemacht – spät, aber immerhin.

Die Reaktion von FTX war von einem Engagement für Transparenz und Wiedergutmachung geprägt – jedenfalls, seitdem der Konkursverwalter im Chefsessel sitzt. Die Börse hat eine gründliche interne Untersuchung durchgeführt, um die Ursachen der Pleite aufzudecken und sicherzustellen, dass Abhilfemaßnahmen ergriffen werden, um ähnliche Vorfälle in Zukunft zu verhindern.

FTX forderte Geschädigte zu Schadensersatzanträgen auf

Der 29. September, an dem die Fist für Entschädigungsansprüche abläuft, ist ein entscheidendes Datum im FTX-Konkursverfahren. 

Betroffene Kunden müssen sich mit ihrem FTX-Konto einloggen, um über ihr eigenes Portal am Insolvenzverfahren teilnehmen zu können. Für FTX geht es jetzt nicht nur darum, seinen Ruf wiederherzustellen, sondern auch darum, sein Engagement für die Bereitstellung einer sicheren und vertrauenswürdigen Plattform für den Handel mit Kryptowährungen unter Beweis zu stellen. Die Börse ist sich bewusst, wie wichtig es ist, das Vertrauen ihrer Kunden und der gesamten Branche wiederherzustellen.

Da die Frist nun abläuft, ist das Ende des Konkursverfahrens abzusehen. Darüber hinaus dient der FTX-Skandal als Mahnung, dass der Kryptomarkt zwar enorme Chancen, aber auch Risiken birgt, die effektiv gemanagt werden müssen; zumindest am effektiven Management hat es bei FTX gefehlt, doch es gibt auch erhebliche strafrechtlich relevante Aspekte, andernfalls säße der FTX-Gründer und Ex-CEO jetzt nicht in U-Haft.

Anordnung der U-Haft bleibt in Kraft

Der ehemalige FTX-Chef Sam Bankman Fried, bleibt in Haft. Im vergangenen Monat wurde sein Hausarrest widerrufen und er wurde inhaftiert, nachdem der zuständige Richter zu dem Schluss gelangte, Bankman Fried habe versucht, Zeugen zu beeinflussen.

Zusätzlich zu den Maßnahmen gegen den 31-jährigen Unternehmer an der juristischen Front, gab Richter Lewis Kaplan, der das Strafverfahren leitet, den Anträgen der Staatsanwaltschaft statt, alle von der Verteidigung  beantragten Sachverständigen nicht zuzulassen, weil der Verdacht besteht, dass sie bereits vom Angeklagten manipuliert worden waren, als dieser noch unter Hausarrest stand. Der Verteidigung steht es selbstverständlich frei, andere Sachverständige laden zu lassen.

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Godfrey Benjamin ist ein erfahrener Krypto-Journalist, dessen primäres Ziel es ist, jeden über die Perspektiven des Web 3.0 aufzuklären. Seine Liebe zu Krypto wurde während seiner Zeit als ehemaliger Banker geweckt, als er die klaren Vorteile von dezentralem Geld gegenüber traditionellen Zahlungen erkannte.

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