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  • Die Europäische Zentralbank will eine weitgehend homogene Krypto-Regulierung der nationalen Jurisdiktionen innerhalb der Europäischen Union.
  • EU-Beamte bereiten sich bereits auf die Umsetzung des MiCA-Rahmens als erstes verbindliches Regelwerk der Kryptobranche und es Kryptomarkts vor.

Die Europäische Zentralbank (EZB) arbeitet an der Umsetzung eines neuen Gesetzes zur Harmonisierung von Krypto-Vorschriften innerhalb der EU. Die Financial Times sprach in einem Bericht vom Sonntag über die Bedenken der Kommission hinsichtlich regulatorischer Kompetenz-Überschneidungen. Die EZB ist besonders besorgt über mögliche Mehrfachzuständigkeiten und den sich daraus ergebenden Unklarheiten zwischen Krypto-Unternehmen und den nationalen Zentralbanken. Insbesondere planen EU-Beamte die Umsetzung des Rahmenwerks für die Märkte von Krypto-Assets.

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Europa wird erster Kontinent mit einheitlicher Krypto-Regulierung

Der MiCA-Verordnungsvorschlag soll die Distributed-Ledger-Technologie (DLT) und die Regulierung virtueller Vermögenswerte in der EU regeln. Der EU-Abgeordnete und Berichterstatter für die MiCA-Verordnung, Stefan Berger, gab die Einigung über die MiCA-Verordnung bekannt. In einem twitterte: „Europa ist der erste Kontinent mit einer Regulierung von Krypto-Vermögenswerten.“

Der Rahmen umfasst insbesondere Regeln für Emittenten von ungesicherten Kryptoanlagen, Stablecoins, Krypto-Wallets und Handelsplattformen. Nachdem der Europäische Rat eine grundsätzliche Einigung über den Rahmen erzielt hat, werden die Regulierungsbehörden von 19 EU-Mitgliedstaaten die Einzelheiten ausarbeiten.

Mit der Umsetzung des MiCA-Rahmens wird das Gesetz den Anbietern von Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte vorschreiben, bestimmte Anforderungen zum Schutz der Anleger zu erfüllen. Insbesondere sollen die Kunden über die Risiken aufgeklärt werden, die mit Investitionen in einen volatilen Kryptomarkt verbunden sind. Die in Arbeit befindliche Krypto-Verordnung wird 18 Monate lang geprüft. Während dieser Zeit werden EU-Beamte den Rechtsrahmen bewerten und feststellen, ob das Gesetz nicht-fungible Token (NFTs) und andere Krypto-Produkte umfassen soll.

Eine ungenannte nationale Regulierungsbehörde kommentierte den von der EU vorgeschlagenen Rechtsrahmen mit den Worten:

„Das ist eine große Herausforderung. Ist es angesichts der 18 Monate bis zum Inkrafttreten des MiCA besser zu sagen, „Bis dahin könnt ihr machen, was ihr wollt, es gibt keine Vorschriften“, oder ist es besser zu versuchen, das Problem in den Griff zu bekommen?“

Vor der Umsetzung der MiCA handhaben die einzelnen EU-Mitgliedstaaten die Regulierung von Kryptowährungen eigenständig. In Deutschland beispielsweise erteilt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Lizenzen für Kryptounternehmen.

Europäischer Rat will eigenständige Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche

Der Europäische Rat hat kürzlich in einem Tweet die Einrichtung einer Anti-Geldwäsche-Behörde (AML) zur Überwachung der Anbieter von Kryptoanlagen vorgeschlagen. Der Rat einigte sich auf einen Standpunkt zum Vorschlag einer speziellen Anti-Geldwäsche-Behörde, um „das effiziente Funktionieren des Rahmens zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der Union zu fördern“. Der EU-Abgeordnete Ernest Urtasun erklärte:

„Wir setzen dem wilden Westen der unregulierten Kryptowährungen ein Ende und schließen Schlupflöcher in den europäischen Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche. Die Vorschriften gelten nicht für P2P-Transfers, bei denen es keine verpflichtende Einheit gibt…“

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