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  • Die EU hat ein hohes Interesse an der Unterbindung von Geldwäsche und von terroristischen Aktivitäten, die mithilfe von Kryptowährung begangen werden.
  • Generell jedoch befürwortet die Union Krypto-Assets, und sie ist offen für Entwicklungen im Zusammenhang mit der Open-Ledger-Technologie.

Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat dazu geführt, dass Kryptowährungen verstärkte Aufmerksamkeit unter einem ganz bestimmten Bickwinkel erhalten: Können Kryptowährungen ein Instrumentarium sein, das geeignet ist verhängte Sanktionen zu umgehen?

Als Reaktion auf den russischen Überfall Invasion hat der gesamte politische Westen, allen voran die USA und die EU, strenge Sanktionen erlassen.

Die mögliche Nutzung von Kryptowährung durch Russland zwecks Umgehung der Sanktionen bereiten dem Westen jedoch Sorgen. Der Entwurf eines Berichts des EU-Ausschusses für Wirtschaft und Währung der EU befasst sich ausführlich mit der Verwendung von Krypto-Vermögenswerten in der Europäischen Union.

EU-Regulierungsberichtsentwurf über Krypto-Vermögenswerte

In dem sechzigseitigen Bericht werden rund 80 Änderungsvorschläge an die Mitgliedsstaaten aufgeführt. In dem Bericht heißt es;

„Die Ko-Berichterstatter sind davon überzeugt, dass ein wirksamer und gestärkter Rahmen zur Verhinderung des Missbrauchs von Krypto-Vermögenswerten für Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung notwendig ist, um die EU-Bürger vor Terrorismus und organisierter Kriminalität zu schützen und gleichzeitig zur Entwicklung eines sicheren, rechtmäßigen und gut funktionierenden Raums für Nutzer von Krypto-Vermögenswerten und Anbieter von Krypto-Vermögensdienstleistungen in der gesamten Union beizutragen. Die Ko-Berichterstatter fordern die Mitgliedstaaten und die zuständigen EU-Behörden auf, für eine ordnungsgemäße Umsetzung und Durchsetzung zu sorgen, auch um einen unlauteren und unregulierten Wettbewerb, auch von Akteuren außerhalb der EU, zu vermeiden.“

Der Bericht zeigt, dass Strafverfolgungsbeamte und Regulierungsbehörden eng zusammenarbeiten müssen, um die ordnungsgemäße Verwendung von Kryptowährungen in der EU sicherzustellen. Als einer der weltweiten größten Wirtschaftsräume beabsichtigt die EU, ihre Krypto-Regulierung auszuweiten.

Zu den Kernpunkten gehört Änderungsantrag 30, der den Transfer von Krypto-Vermögenswerten defininiert:

„Ein Transfer von Krypto-Vermögenswerten ist jede Übertragung von Krypto-Vermögenswerten von einer Wallet-Adresse oder einem Krypto-Vermögenskonto auf eine andere Wallet-Adresse oder ein anderes Krypto-Vermögenskonto, die über mindestens einen Krypto-Vermögensverwaltungsdienstleister oder einen anderen Verpflichteten erfolgt, der im Namen des Auftraggebers oder des Begünstigten handelt, unabhängig davon, ob Auftraggeber und Begünstigter ein und dieselbe Person sind und unabhängig davon, ob der Krypto-Vermögensverwaltungsdienstleister des Auftraggebers und der des Begünstigten ein und derselbe sind.“

Un dweiter heißt es:

„Angesichts des hohen Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisikos, das von nicht konformen Krypto-Vermögenswert-Dienstleistern ausgeht, die vollständig anonyme Dienste anbieten und von keiner Rechtsordnung anerkannt werden oder in Drittländern mit hohem Risiko für AML/CFT-Zwecke ansässig sind, sollten Krypto-Vermögenswert-Dienstleister und alle anderen Verpflichteten von der Interaktion mit nicht konformen Krypto-Vermögenswert-Dienstleistern absehen.“

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