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  • Die neuen Anti-Geldwäsche-Vorschriften dee EU bedeuten auch schärfere Kontrollen der Kryptobranche.
  • Sie betreffen insbesondere selbst gehostete Wallets und sollen die Transparenz der Krypto-Ströme erhöhen. Die üblichen Verdächtigen haben wie immer die üblichen Bedenken.

Am Mittwoch, den 24. April, verabschiedete das Europäische Parlament eine neue Vorschrift zur Bekämpfung von Verstößen gegen die Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorfinanzierung. Es besteht die Gefahr, dass Kryptowährungen ihre Privatsphäre und die Fähigkeit zum Self-Banking verlieren.

Der kürzlich vom Europäischen Parlament verabschiedete Gesetzesentwurf wird Kryptounternehmen dazu verpflichten, mehr Daten über Nutzer und deren Transaktionen zu sammeln und so eine stärkere Überwachung der nicht-verwahrten Wallets durchzusetzen. Außerdem sieht der Gesetzentwurf ein Verbot von Instrumenten zur Erhöhung der Anonymität von Kryptowährungen vor, etwa Privacy-Coins und Krypto-Mixer.

Die Kryptobranche hat die fast dreijährigen Verhandlungen vor der Abstimmung genau beobachtet. Sie erfolgten im Rahmen eines umfassenderen Vorgehens gegen Datenschutzfunktionen, die für die Befürworter dezentraler Finanzsysteme eine große Attraktion darstellen. In einer Rede am Mittwoch sagte die EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness:

„Von Bargeld bis zu Kryptowährungen, von Immobilien bis zu Luxusgütern und Fußballvereinen – wir nehmen alle Bereiche ins Visier, in denen ein echtes Risiko für illegale Aktivitäten besteht.“

Das Gesetz kommt inmitten wachsender Bedenken über Geldwäsche in der Kryptobranche. Softwareentwickler, die mit dem Krypto-Mixer Tornado Cash in Verbindung stehen, stehen sowohl in Europa als auch in den USA unter Beobachtung – CNF berichtete. Die Staatsanwaltschaft behauptet, dass diese Entwickler Kriminellen ermöglicht haben, 1,2 Milliarden Dollar an illegalen Geldern zu waschen.

Fokus auf selbst gehostete Wallets

Kryptofirmen werden mit strengeren Vorschriften für nicht-verwahrte Wallets konfrontiert, die auch als selbst gehostete Wallets bezeichnet werden, wie sie vom europäischen Gesetzgeber definiert wurden. Diese Wallets ermöglichen es Einzelpersonen, das vollständige Eigentum und die Kontrolle über ihre Gelder zu behalten, wodurch die Notwendigkeit von Vermittlern entfällt. Diese finanzielle Autonomie ist ein Grundprinzip des Kryptosektors.

Nach den neuen Vorschriften müssen die Dienstleister die Identifizierung und Überprüfung der Nutzer vornehmen, Transaktionen überwachen und zusätzliche Informationen über Absender und Empfänger einholen.

Diese Anforderungen stehen im Widerspruch zu den bewährten Praktiken der Branche, die die Aufbewahrung von Krypto-Vermögenswerten in sicheren, nicht verwahrten Wallets anstelle von verwahrten Wallets empfiehlt. Dieser Ansatz zielt darauf ab, die Nutzer vor Schwachstellen zu schützen, die mit zentralisierten Börsen und Krypto-Verwahrstellen verbunden sind. Die Gesetzgebung wird sich nicht auf Dienstleister auswirken, die sich auf die Entwicklung von Software für nicht-verwahrende Wallets konzentrieren, die rein technologisch sind, etwa MetaMask.

Als Gegenmaßnahme zu den umstrittenen digitalen Identitäts-Wallets der EU hat IOTA jedoch seine eigene Lösung IOTA Identity vorgeschlagen, die den Nutzern ein neutrales und zuverlässiges Identifikationsprotokoll ohne zentrale Kontrolle bietet – CNF berichtete.

Der EU-Gesetzentwurf verbietet auch Tools, die Anonymität sichern, einschließlich Kryptowährungen wie Monero oder Zcash. Darüber hinaus werden Dienste, die Krypto-Mixer anbieten, die Transaktionshistorien verschleiern, nicht mehr erlaubt sein.

Nach den neuen Vorschriften müssen Kryptounternehmen die Identität der Nutzer überprüfen, Transaktionen überwachen und zusätzliche Informationen über Absender und Empfänger sammeln.

Es wurden jedoch Bedenken geäußert, dass diese „Know Your Customer“ Verfahren die Nutzer belasten und die Einführung von Blockchain-Technologien behindern könnten. Bei Kryptoüberweisungen unter 1 000 Euro ist eine einfache KYC erforderlich, um die Nutzer zu identifizieren. Bei Transaktionen über 1 000 EUR sind Maßnahmen gegenüber dem Kunden erforderlich, die zusätzlich zur KYC eine längerfristige Überwachung des Nutzerverhaltens und der Identität umfassen.

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Bhushan ist ein FinTech-Enthusiast mit einer starken Begabung für das Verständnis der Finanzmärkte. Sein Interesse an Wirtschaft und Finanzen hat ihn dazu gebracht, die aufstrebenden Märkte für Blockchain-Technologie und Kryptowährungen zu erkunden. Er hat einen Bachelor of Technology in Elektro-, Elektronik- und Kommunikationstechnik. Er befindet sich in einem ständigen Lernprozess und bleibt motiviert, indem er sein erworbenes Wissen weitergibt. In seiner Freizeit liest er gerne Krimis und erkundet gelegentlich seine kulinarischen Fähigkeiten.

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