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  • Das estnische Finanzministerium hat klargestellt, dass Kryptowährungen durch die neuen Verordnungen zur Bekämpfung der Geldwäsche nicht verboten werden.
  • Krypto-Dienstleister bekommen jedoch zusätzliche Pflichten auferlegt, darunter die Pflicht zu Überprüfungen und eine Lizenzpflicht.

Estland hat klargestellt, dass es Kryptowährungen nicht verbieten will, aber umfassende Maßnahmen gegen Geldwäsche einführt. Ein neuer Gesetzesentwurf sieht strengere Sorgfaltspflichten für Krypto-Unternehmen vor, die Pflicht, Audits durchzuführen und ein höheres Mindest-Kapital. Mit dem Entwurf kamen Gerüchte über ein hartes Vorgehen der Regierung gegen DeFi und nicht-verwahrte Wallets auf.

Premierministerin Kaja Kallas ist äusserst skeptisch gegenüber der Zulassung von Bitcoin und anderen Kryptowährungen in Estland, und trotz der intensiven Lobbyarbeit von BranchenRiesen wie Coinbase hält sie an ihrer Position fest.

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Estland und Krypto-Assets

„Ich weiß, dass einer meiner Vorgänger ein großer Befürworter von Kryptowährungen war, aber ich bin sehr vorsichtig,“ sagte Kallas in einem früheren Interview.

Sie machte klar, es gebe keine Möglichkeit, dass Estland Bitcoin als gesetzliches Zahlungsmittel einführe, wie El Salvador.

„Wir sind sensibel für diese Themen, und die Kryptowährung, wie sie verwendet wird, ist ein großes Problem, denn Sie sehen die Cyberangriffe und wie leicht Unternehmen Lösegeld zahlen.“

Das estnische Finanzministerium hat nun jedoch eine klarstellende Erklärung abgegeben, in der es heißt, dass die neuen Regeln ausschließlich für Virtual Asset Service Providers (VASP) gelten, also für Dienstleister, die Krypto-Vermögenswerte im Auftrag ihrer Kunden verwalten. Man kann in Estland daher weiterhin frei mit digitalen Vermögenswerten handeln. In der Erklärung heißt es:

„Die Gesetzgebung enthält keine Maßnahmen, die den Kunden den Besitz und den Handel mit virtuellen Vermögenswerten verbieten, und verlangt in keiner Weise von den Kunden, ihre privaten Schlüssel zu den Wallets preiszugeben. Die Verordnung betrifft keine Personen, die virtuelle Währungen über eine private Wallet besitzen, die nicht von einem VASP bereitgestellt wird.“

Strengere Anforderungen an Krypto-Dienstleister

Die vorgeschlagenen Maßnahmen schränken VASPs bei der Eröffnung und dem Besitz anonymer Krypto-Wallets ein und verstärken die staatliche Aufsicht über den Geldfluss.

2017 vergab Estland als eins der ersten Länder der Welt Betriebslizenzen für Virtual Asset Service Provider. Schnell wuchs jedoch die Sorge, dass das Land zu einer Hochburg für Geldwäsche werden könnte. Aus diesem Grund wurden 2000 der VASP-Lizenzen wieder eingezogen, so dass nur noch 400 Firmen eine Lizenz besitzen. Darüber hinaus sehen die neuen Regelungen vor, dass neue Lizenzen nur an Firmen mit Sitz in Estland vergeben werden dürfen, die somit der nationalen behördlichen Kontrolle unterliegen.

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