- Die Ermittler beschlagnahmten fast 50.000 Bitcoins im Wert von zwei Milliarden Euro, wie das Landeskriminalamt Sachsen bestätigte.
- Einem 40-jährigen Deutschen und einem 37-jährigen Polen werden der gewerbsmäßige Verstoß gegen das Urhebergesetz und Geldwäsche vorgeworfen.
Die beiden Männer sollen bis Juni 2013 das Raubkopienportal „movie2k.to“ betrieben haben. Über das illegale Portal hatten sie von Ende 2008 bis Juni 2013 mehr als 880.000 illegale Kopien von Filmen verbreitet. Die erlangten Einnahmen aus Werbung und Abonnenment-Fallen sollen sie in Bitcoins angelegt haben.
Foto von Sora ShimazakiDie Zukunft der beschlagnahmten fast 50.000 Bitcoins bleibt ungewiss. Über die Verwendung der beträchtlichen Menge an Kryptowährung kann erst nach Abschluss eines entsprechenden Gerichtsverfahrens entschieden werden. Zurzeit sind jedoch die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen, und erst danach kann Klage erhoben und gegebenenfalls ein Gerichtsverfahren eröffnet werden.
Auf jeden Fall war die Beschlagnahmung ein erfolgreicher Schlag im Kampf gegen die digitale Kriminalität. Das Ereignis zeigt nicht nur die Notwendigkeit einer wirksamen Überwachung des Kryptomarkts, sondern auch die wachsende Fähigkeit der Behörden, Finanz-Kriminalität im Cyberspace erfolgreich zu bekämpfen.
Es war die Sondereinheit INES – Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen – der der Coup gegen die beiden Krypto-Kriminellen gelang. Um schwere Fälle organisierter Korruptionskriminalität zu bekämpfen, hatte Sachsen die Sondereinheit schon 2004 eingerichtet. Sie setzt sich aus Staatsanwälten, Wirtschaftsexperten, Ermittlern, Steuerfahndern und IT-Fachleuten zusammen und befasst sich mit besonders schwerer oder organisierter Kriminalität.
Bereits im August 2020 hatte INES bei denselben Portalbetreibern Bitcoins im Gesamtwert von mehr als 25 Millionen Euro sichergestellt.