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  • Coinbase-Chef Brian Armstrong meldet sich zu Wort, nachdem klar geworden ist, dass die US-Börsenaufsicht SEC eine regelrechte Kampagne gegen das Krypto-Staking fährt.
  • Nicht nur bei Coinbase ist man besorgt darüber, dass die SEC offenbar planvoll Krypto-Dienstleister verfolgt, die das Staking von Kryptowährungen anbieten.

Coinbase-Chef Brian Armstrog bekräftigte, die Staking-Services seiner Kryptobörse seien im Gegensatz zur Auffassung der SEC keine Wertpapiere:

„Wir werden das auch gerne vor Gericht verteidigen, falls nötig.“

Laut Armstrong ist die SEC darauf aus, das Krypto-Staking für Privatkunden zu unterbinden, und er hält das für einen „schrecklichen Weg“. Coinbase hat seinen Blog mit neuen Inhalten aktualisiert, die erklären, warum Gewinne aus dem Staking an einer Kryptobörse nicht mit Gewinnen aus dem Besitz von Wertpapieren vergleichbar sind und demnach auch nicht so behandelt werden dürfen – kurz: Staking-Services sind keine Wertpapiere.

Manche Betreiber von Blockchains für Kryptowährungen sind vom Proof-of-Work-Konsensmechanismus auf den  Proof-of-Stake-Mechanismus umgestiegen, da dies ein weniger energieintensives Protokoll ist – und es ist die Voraussetzung für das Staking als Anlageform.

Deswegen gibt es beispielsweise kein „Bitcoin-Staking“ – aber immerhin gibt es rund 240 andere Kryptowährungen, die gestaket werden können, wobei Ethereum die bekannteste ist. So wenden sich Krypto-Kunden weltweit mehr und mehr dem Staking und seinen Gewinn-Chancen zu.

Debatten über Proof of Stake und wie es auf regulatorischer Ebene aufgenommen wird, sind ein langjähriges Diskussionsthema. Wenn die Regulierung falsch läuft, könnte dies die PoS-Technologie in den USA gefährden, wie Coinbase feststellt und erläutert.

„Bei Coinbase haben wir uns seit dem ersten Tag dafür eingesetzt, unseren Kunden eine sichere, konforme Plattform für den Zugang zur Kryptowirtschaft zu bieten, und unsere Staking-Produkte sind keine Wertpapiere. Aber es gibt viele Produkte auf dem Markt, die sich Staking nennen, und … funktionieren sehr unterschiedlich. Heute konzentriere ich mich auf die zentralen Staking-Dienste – protokollbasiertes On-Chain-Staking – wie sie Coinbase anbietet und die ein wesentlicher Aspekt der Krypto- und Blockchain-Technologien sind.“

Coinbase definierte seine Krypto-Services vor der SEC-Definition

Coinbase bietet seinen wichtigsten Staking-Service über das Coinbase Earn-Programm an. Mit dem Programm können Anleger ausgewählte Vermögenswerte „staken“ – einsetzen und sperren – und erhalten dafür im Gegenzug wiederkehrende Zahlungen. Den Anlegern wird durch Produkte wie Coinbase Wallet und Coinbase Cloud das Staking ermöglicht.

Coinbase behauptet nun, ein solcher Einsatz – das Staking – sei kein Wertpapier. Coinbase beruft sich auf den U.S. Securities Act und den „Howey-Test“, der von der SEC herangezogen wird, um zu bestimmen, welche Anlageverträge Wertpapiere sind und welcher nicht. Solche, die es sind, fallen automatisch unter das Wertpapiergesetz.

Nun erfüllt das Staking aber nicht die vier erforderlichen Voraussetzungen des Howey-Tests. Die erste ist die Investition von Geld, und Coinbase behauptet, dass das Staking keine Geldanlage sei; vielmehr würden Kunden, die ihre Kryptowährungen bei Coinbase staken, sich gar nicht von ihrem Geld trennen. Die Kunden behalten das volle Eigentum daran und hätten das Recht, den Einsatz rückgängig zu machen – so Coinbase.

Coinbase erfüllt auch die zweite Voraussetzung, ein „gemeinsames Unternehmen“, nicht, da Vermögenswerte die in einem dezentralen Netzwerk eingesetzt werden – so Coinbase. Die Staker sind durch die Blockchain verbunden und validieren Transaktionen durch eine Anleger-Gemeinschaft und nicht durch ein gemeinsames Unternehmen.

„Angemessene Gewinnerwartungen“ und „Bemühungen anderer“ sind die beiden weiteren Voraussetzungen des Howey-Tests, und laut Coinbase erfüllt das Staking auch diese Voraussetzungen nicht. Wie sich nachvollziehen lässt, ist die SEC da völlig anderer Meinung.

Coinbase versucht nach eigener Darstellung, zu vermitteln, dass es Aufgabe der SEC sei, die Chancen des Stakings und die Regulierung zwecks Anlegerschutz rund um das Staking  in Einklang zu bringen:

„Der Zweck des Wertpapierrechts besteht darin, Informationsungleichgewichte auszugleichen. Beim Staking gibt es jedoch kein Informationsungleichgewicht, da alle Teilnehmer auf der Blockchain verbunden sind und in der Lage sind, Transaktionen durch eine Gemeinschaft von Nutzern mit gleichem Zugang zu denselben Informationen zu validieren.“

Wie sich unschwer erraten lässt, ist die SEC auch hier völlig anderer Meinung, was wohl noch zu weiteren strafbewehrten Abmahnungen, Unterlassungserklärung und möglicherweise Gerichtsverfahren führen wird. Ripple lässt grüßen.

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John Kiguru ist ein versierter Redakteur mit einer starken Affinität für alles, was mit Blockchain und Krypto zu tun hat. Mit seiner redaktionellen Expertise bringt er Klarheit und Kohärenz in komplexe Themen im Bereich der dezentralen Technologie. Mit einer akribischen Herangehensweise verfeinert und verbessert John die Inhalte und stellt sicher, dass jeder Beitrag bei den Lesern ankommt. John hat an der Universität von Nairobi einen Bachelor-Abschluss in Wirtschaft, Management, Marketing und verwandten Dienstleistungen erworben. Sein akademischer Hintergrund bereichert seine Fähigkeit, komplizierte Konzepte im Bereich Blockchain und Kryptowährungen zu verstehen und zu vermitteln.

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