- Es gibt neue Ungewissheit über BlackRocks Bitcoin-ETF, denn die Zustimmung der SEC zur Beauftragung einer Generalagentur für das Tagesgeschäft ist nicht sicher.
- Die ursprünglich geplante Beteiligung der Kryptobörse Coinbase wirft regulatorische Bedenken auf, da das Unternehmen in einen Rechtsstreit mit der SEC verwickelt ist.
BlackRock, der größte Vermögensverwalter der Welt, hat mit der Änderung seines ETF-Antrags einen ungewöhnlichen Schritt verbunden. Die Änderung betrifft die Ernennung eines Generalagenten, der für den Kauf und Verkauf von Bitcoin im Namen des Fonds verantwortlich sein soll. Während BlackRock seine Vorbereitungen vorantreibt, stellt sich die Frage, ob die US-Börsenaufsicht SEC ihre Zustimmung geben wird.
Die konkrete Rolle eines Generalagenten beim Kauf von Bitcoinim Rahmen des Bargeldmodells ist die Hauptsorge der SEC, da dieses Verfahren möglicherweise nicht den Standards der Reguliegewünschtne rungsbehörde entspricht.
Coinbase im Rampenlicht
Die Identität des von BlackRock gewünschten Generalagenten ist noch unbekannt. Ursprünglich hatte Blackrock die Kryptobörse Coinbase als Verwahrer benannt. Allerdings befinden sich Coinbase und die SEC derzeit in einem Rechtsstreit wegen des Betriebs einer nicht registrierten Börse.
Die Spannungen zwischen dem Unternehmen und der Aufsichtsbehörde könnten zunehmen, wenn Coinbase eingesetzt würde, da die SEC praktisch zu allen in den USA ansässigen Kryptobörsen ein zerrüttetes Verhältnis hat.
Inzwischen hat die SEC bezüglich der Kundeneinlagen in den Fonds ein Rücknahmeverfahren namens „Cash Create“ durchgesetzt. Das Verfahren bevorzugt Bargeldtransaktionen anstelle von Sachwerten.
We hearing it wasn't one giant conf call b/t SEC and every issuer but rather many calls to exchanges/issuers to reiterate that its Cash Creates or You Will Wait, which we knew already via chatter and the updated S-1s this week. Still, interesting & good sign for Jan tho @JSeyff
— Eric Balchunas (@EricBalchunas) December 21, 2023
Optimismus trotz Unsicherheit
Der ETF-Markt ist trotz der erneuten Unsicherheiten immer noch optimistisch. Obwohl es sich um eine vorsichtig optimistische Schätzung handelt, glaubt der ETF-Analyst James Seyffart, dass die Chancen auf eine Zulassung bis zum 10. Januar 2024 bei etwa 90 % liegen. Die Branche ist immer noch voller Erwartung, dass Anfang Januar eine Reihe von Zulassungen erteilt wird.
Will be interesting to see who updates their documents after this. SEC might not be comfortable with a Prime Execution Agent (a 3rd party buying and selling bitcoin on behalf of the ETF) purchasing the #Bitcoin in the cash model . This is how BlackRock's is planned at moment: https://t.co/pGWUNp7Lw3 pic.twitter.com/2D60KX7OUI
— James Seyffart (@JSeyff) December 21, 2023
BlackRock verlässt sich nicht nur auf Änderungen an seinem ETF-Antrag. Das Unternehmen beabsichtigt, sein Anlageprodukt vorsorglich mit zehn Millionen Dollar zu unterlegen. Verglichen mit dem ursprünglichen Startkapital von 100.000 Dollar im Oktober ist dies ein beachtlicher Zuwachs. BlackRock will die zehn Millionen am 3. Januar platzieren, eine Woche vor dem geplanten Freigabedatum. Der Zeitpunkt deutet darauf hin, dass BlackRock seinen ETF möglicherweise direkt nach Erhalt der behördlichen Genehmigung auf den Markt bringen will.
Die Markterwartungen
BlackRocks Änderungen seines Bitcoin-ETF Antrags sind allerdings nur eine – wenn auch wichtige – Facette in einer komplizierten Gemengelage um die Bitcoin-ETF-Anträge von insgesamt 13 Vermögensverwaltern. Die Finanzunternehmen und ihre pozenziellen Kunden haben all das aufmerksam zur Kenntnis genommen. Das verdeutlicht das Interesse der Anleger an einem Echtzeit-Engagement in Bitcoin und deuten auf einen Wandel in der Art und Weise hin, wie traditionelle Finanzmärkte Bitcoin in Zukunft bewerten und nutzen.