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  • Binance.US beantragt die Versiegelung sensibler Dokumente und behauptet, sie enthielten vertrauliche Daten inmitten des laufenden SEC-Prozesses.
  • CEO Changpeng „CZ“ Zhao, zusammen mit Binance und seinem US-Arm, drängt auf die Abweisung des Rechtsstreits der SEC.

Juristische Manöver: Binance.US vs. US SEC

Binance.US, der amerikanische Ableger des globalen Krypto-Giganten Binance, steht im Rampenlicht, da das Unternehmen eine rechtliche Genehmigung zur Einreichung von Schlüsseldokumenten unter Verschluss im Zusammenhang mit dem laufenden Verfahren der SEC (U.S. Securities and Exchange Commission) gegen Binance Holdings anstrebt. Dieser Schritt wurde durch die Behauptung des Unternehmens ausgelöst, dass die jüngsten Forderungen der SEC in Bezug auf die Offenlegung von Dokumenten und die anschließenden Befragungen an „unangemessen“ grenzen.

Für diejenigen, die mit dem Begriff nicht vertraut sind, ist „filing under seal“ ein juristisches Verfahren, das es Unternehmen ermöglicht, Informationen vor Gericht zu präsentieren, die als sensibel oder vertraulich angesehen werden könnten. Im Zusammenhang mit Binance.US könnten solche Details finanzielle Aufzeichnungen, Kontoschlüssel und eine Vielzahl anderer geschützter Daten umfassen, um sicherzustellen, dass diese Details von der Öffentlichkeit ausgeschlossen bleiben. Es ist wichtig, die Bedeutung dieses Schrittes zu verstehen: Es geht nicht nur um die Verschleierung von Daten, sondern um den Schutz wesentlicher Geschäftskennzahlen und geistigen Eigentums.

Wenn man sich die Feinheiten dieser jüngsten Gerichtseinreichung genauer ansieht, stellt man fest, dass sowohl BAM Management US Holdings als auch BAM Trading Services (offiziell bekannt als Binance.US) einen Antrag gestellt haben, um die Einreichung dieser versiegelten Dokumente zu ermöglichen. Diese Einreichung bleibt naturgemäß schwer zugänglich und ist nur für Personen mit ausdrücklicher Genehmigung zugänglich.

Der Antrag enthält mehrere Anhänge, insbesondere eine Erklärung des Anwalts Matthew Beville, eine Reihe von Beweismitteln und einen Entwurf einer Anordnung, der von dem Rechtsexperten William McLucas verfasst wurde.

Gerichtliche Intervention: Das anhaltende Drama

Der vorsitzende Magistratsrichter Faruqui hat bisher noch kein Urteil gefällt. Er hat jedoch beide beteiligten Parteien aufgefordert, insbesondere bei der Offenlegung von Dokumenten und bei Zeugenaussagen zusammenzuarbeiten und sich um eine gütliche Beilegung des Streits zu bemühen. Da der Richter von dem kürzlich vorgelegten gemeinsamen Sachstandsbericht nicht überzeugt war, hat er sowohl die Kläger als auch die Beklagten angewiesen, bis zum 30. Oktober einen weiteren zusammenhängenden Sachstandsbericht vorzulegen.

Die SEC hat ihrerseits behauptet, dass die BAM nur etwa 382 Dokumente vorgelegt hat und ist nach wie vor entschlossen, ihre Haltung zur Vorlage der restlichen Unterlagen nicht preiszugeben, wie es zuvor in einer Einverständniserklärung festgelegt worden war. Umgekehrt hat Binance.US Bedenken über die erweiterten Forderungen der SEC nach der Anhörung vom 18. September geäußert und hält sie für übertrieben.

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Jane Smith ist eine angesehene Bitcoin-Journalistin, die für ihr Engagement bei der Bereitstellung präziser und zeitnaher Berichte über Entwicklungen im Bereich Kryptowährungen, insbesondere Bitcoin, bekannt ist. Mit einem tiefgreifenden Verständnis wirtschaftlicher Prinzipien bringt sie eine einzigartige Perspektive in ihre Analysen ein. Jane hat besizt einen Doktortitel in Wirtschaftswissenschaften und ist deswegen bestens damit vertraut komplexe Zusammenhänge einfach und verständlich darstellen zu können. Durch gründliche Forschung und ausführliche Interviews mit Branchenexperten bietet sie kontinuierlich wertvolle Einblicke in die sich ständig verändernde Welt der Kryptowährungen. Janes umfassendes Wissen, zusammen mit ihren akademischen Qualifikationen, positioniert sie als vertrauenswürdige Informationsquelle im Bereich der Kryptowährungen. Jane möchte allen Lesern dabei helfen in die Welt von Bitcoin und Co. eintauchen zu können.

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