AD
AD
  • Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich bleibt skeptisch gegenüber Kryptowährungen.
  • Gleichwohl greift sie der angeschlagenen Kryptobranche unter die Arme.

Die Skepsis der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) gegenüber Kryptowährungen ist durch den „Krypto-Winter“ nur noch stärker geworden. Gleichwohl unternimmt sie Schritte, um der angeschlagenen Branche zu helfen. Sie erlaubt den Banken, maximal ein Prozent ihrer Reserven in Kryptowährung zu halten.

In einem Bericht des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS) der BIZ vom 30. Juni wird vorgeschlagen, dass das Gesamt-Engagement der Banken in digitalen Vermögenswerten der Gruppe 2 auf ein Prozent ihres Kernkapitals begrenzt werden sollte. Der BCBS hat diesen Vorschlag in sein kürzlich veröffentlichtes Dokument mit dem Titel „Zweite Konsultation über die aufsichtsrechtliche Behandlung von Krypto-Assets“ aufgenommen.

Klassifizierung von Krypto-Vermögenswerten

Der BCBS verwendet bestimmte Kriterien zur Klassifizierung von Krypto-Assets. Es gibt zwei Gruppen. Krypto-Assets, die die Kriterien erfüllen, bilden die Gruppe 1, die anderen die Gruppe 2.

Zu den Krypto-Assets der Gruppe 2 gehören Stablecoins, ungesicherte Krypto-Vermögenswerte und tokenisierte traditionelle Vermögenswerte, die diese Kriterien nicht erfüllen. In dem Dokument heißt es:

„Es gibt eine Obergrenze für Engagements der Banken in Krypto-Vermögenswerten der Gruppe 2. Die Banken müssen dieses Limit auf ihr kumulatives Engagement in Krypto-Vermögenswerten der Gruppe 2 anwenden.“

Der Bericht fügt hinzu, dass dieses kumulative Engagement aus ihren direkten und indirekten Beständen besteht. Zu den direkten Beständen gehören Bargeld und Derivate, während zu den indirekten Beständen Zweckgesellschaften, Investmentfonds und ETFs oder ETNs gehören.

Das Dokument besagt auch, dass das Engagement einer Bank in diesen Krypto-Assets zu keinem Zeitpunkt mehr als ein Prozent ihres Kernkapitals betragen darf. Diese Anforderung ist Teil der BCBS-Standards und entspricht der Basler Rahmenregelung.

Die Großkreditvorschriften der Basler Rahmenvereinbarung beziehen sich nicht auf große Engagements in einem bestimmten Vermögenswert. Stattdessen werden Engagements gegenüber einzelnen Parteien oder Gruppen von Parteien erfasst. Somit kann eine Bank große Risikolimits für Kryptoanlagen haben, solange es eine Gegenpartei wie Bitcoin gibt.

Auf dieser Grundlage schlug der Ausschuss die Einführung einer neuen Risikogrenze für andere Krypto-Assets der Gruppe 2 vor, für die die Regeln für Großkredite nicht gelten. Die BIZ wird diese Ein-Prozent-Grenze jedoch von Zeit zu Zeit überprüfen.

Skepsis der BIZ gegenüber Kryptowährung

Die BIZ betont erneut ihre skeptische Haltung gegenüber Krypto-Assets. Sie erwartet, dass ihre negative Prognose bezüglich der Risiken des dezentralen Finanzwesens (DeFi) bald Realität werden wird.

Die BIZ hatte Anfang Juni einen Bericht veröffentlicht, in dem sie begründet, warum Kryptowährungen die soziale Rolle des Geldes nicht erfüllen können. Hohe Gebühren, Netzwerküberlastung und Fragmentierung sind die Gründe, die die BIZ zur Untermauerung ihrer Meinung anführt.

.

Paul ist ein Kryptowährungsenthusiast aus Kanada, der eine Fülle von Wissen und eine Leidenschaft für digitale Finanzen mitbringt. Mit einer soliden Grundlage in Betriebswirtschaft, die er mit einem Master-Abschluss in diesem Bereich abgeschlossen hat, besitzt Paul eine einzigartige Mischung aus Geschäftssinn und Kryptowährungsexpertise. Kryptowährungsreise Pauls Reise in die Welt der Kryptowährungen begann 2021, als er das transformative Potenzial der Blockchain-Technologie erkannte. Seitdem hat er sich der Aufgabe verschrieben, die Krypto-Community durch seine Schriften gut zu informieren. Mit seiner Spezialisierung auf nachrichtenbezogene Artikel bietet Paul seinen Lesern aktuelle Einblicke in die dynamische und sich ständig weiterentwickelnde Kryptolandschaft.

Exit mobile version