- Knapp zwei Jahre nach dem Inkrafttreten der europäischen MiCA‑Regulierung zeigt sich ein deutliches Ungleichgewicht im regulierten Stablecoin‑Sektor.
- Die EU-Wertpapieraufsicht ESMA führt 19 Emittenten und 29 genehmigte elektronische Geldtoken, doch nicht einen einzigen Asset‑Referenced Token.
Kein einziger potenzieller Emittent hat bislang einen Antrag auf Zulassung eines Asset‑Referenced Token (ART) eingereicht. Diese gähnende Leere ist kein Randphänomen, sondern ein strukturelles Signal. Die MiCAR unterscheiden klar zwischen elektronischen Geldtoken (EMTs), die vollständig durch eine einzelne Fiatwährung gedeckt sind, und ARTs, die auf Körben aus Assets, Commodities und anderen nicht‑währungsgebundenen Assets basieren.
Wachsender Markt mit auffälliger Lücke
Die aktuelle ESMA‑Übersicht zeigt eine dynamische Entwicklung bei den EMTs: Frankreich führt mit fünf lizenzierten Emittenten, und auch Litauen, Luxemburg, Malta und die Niederlande haben lizenzierte Emittenten.
Die 29 genehmigten Stablecoins stützen sich überwiegend auf den Euro, ergänzt durch Dollar‑Varianten und einzelne Token in Pfund, Franken und Tschechischer Krone.
Die ART‑Kategorie hingegen ist leer. Die MiCAR widmen diesem Segment zwei vollständige Titel, doch die regulatorischen Anforderungen scheinen so komplex, dass bislang kein potenzieller Emittent den Schritt wagt.
Patrick Hansen, EU‑Policy‑Experte bei Circle, sieht in den ausbleibenden ART‑Anträgen ein Symptom tieferliegender Probleme. Die Vorgaben für ARTs verlangen tägliche Berechnungen des Nettoinventarwerts, strikte Liquiditätsregeln für heterogene Reserven und umfangreiche Governance‑Mechanismen.
Struktur-Hindernisse bremsen ganze Kategorie aus
Für Emittenten, die Commodities, Gold oder Multi‑Asset‑Körbe abbilden wollen, entsteht ein operativer Aufwand, der faktisch dem für eine Fondsstruktur ähnelt, ohne deren regulatorische Vorteile zu bieten.
Hansen betont zudem, dass selbst die genehmigten EMTs bislang kaum über den Kryptomarkt hinaus genutzt werden. Institutionelle oder für den Massenmarkt taugliche Anwendungen entwickeln sich nur langsam.
Unter den größten Stablecoins erfüllen derzeit lediglich der USDC, USDG und der EURC die Vorgaben der MiCAR. Das ist ein Hinweis darauf, wie eng das Regulierungskorsett geschnürt ist.
Druck durch endende Übergangsfristen
Parallel verschärft ESMA den Ton gegenüber Dienstleistern. Nationale Übergangsfristen enden spätestens am 1. Juli 2026, und die EU-Behörde machte klar, dass es keine Verlängerung geben wird. Anbieter ohne Lizenz müssen Pläne für einen geordneten Rückzug vorlegen.

Für Stablecoin‑Emittenten kommen zusätzliche technische Vorgaben hinzu: Whitepaper müssen seit Dezember 2025 im iXBRL‑Format eingereicht werden, die Order‑Book‑Daten seit April 2025 im JSON‑Format.
Die Frage, warum in der Europäischen Union trotz eines wachsenden regulierten Stablecoin‑Markts kein einziger ART existiert, wird in der nächsten MiCAR‑Revision eine zentrale Rolle spielen.
Ob die Politik die Nullquote als Warnsignal und Aufforderung zum Handeln begreift, oder als Ergebnis funktionierender Sicherheitsmaßnahmen interpretiert, entscheidet darüber, ob ARTs künftig auf dem Markt auftauchen werden, oder als praxisferne Fehlkonstruktion weiter nur eine theoretische Daseinsberechtigung haben.

