- Vor dem Landgericht Leipzig wird im movie2k-Komplex verhandelt, ob Sachsen die bereits für rund 2,64 Milliarden Euro verkauften 49.858 Bitcoin rechtlich behalten darf.
- Entscheidend ist die Einziehungsfrage nach der teilweisen Verjährung zentraler Anklagepunkte.
Für den Freistaat Sachsen beginnt im Fall des illegalen Streaming-Portals movie2k ein Verfahren mit großer finanzieller Bedeutung. Vor dem Landgericht Leipzig geht es nicht nur um strafrechtliche Vorwürfe gegen mutmaßliche Hintermänner. Im Kern steht auch die Frage, ob Sachsen den Erlös aus dem Verkauf von 49.858 Bitcoin behalten darf.
Die im movie2k-Verfahren sichergestellten Bitcoins galten als größte BTC-Sicherstellung in Deutschland. Veräußert wurden sie im Rahmen einer Notveräußerung zwischen dem 19. Juni und dem 12. Juli 2024 durch die Sächsische Zentralstelle zur Verwahrung und Verwertung von virtuellen Währungen bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden gemeinsam mit dem Frankfurter Bankhaus Scheich Wertpapierspezialist AG und mit Unterstützung des BKA.
Darf Sachsen das Geld behalten?
Ab Dienstag beschäftigt sich die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Leipzig unter Vorsitz von Richter Karsten Nickel mit der Zukunft des beschlagnahmten Vermögens. Darüber berichtet TAG24. Dem Bericht zufolge hatte Josef F. nach seiner Festnahme dem Freistaat insgesamt 49.858 Bitcoin übergeben.
Besonders heikel: Sachsen hat den Bestand schon im Sommer 2024 verkauft. TAG24 beschreibt den Vorgang so:
„Da Sachsens Justiz einen Wertverlust der Kryptowährung befürchtete, versilberte sie im Sommer 2024 den Bitcoin-Schatz. Bei der 24 Tage andauernden Transaktion erzielte der Freistaat rund 2,64 Milliarden Euro. Das Geld ruht seither auf einem Verwahrkonto der Bundesbank.“
Jetzt geht es darum, wer juristisch über diesen Erlös verfügen darf. Laut Bericht hat die Kammer in ihrem Eröffnungsbeschluss einen großen Teil der ursprünglichen Anklagepunkte bereits als verjährt eingestuft. Konkret betrifft das 219.928 Fälle gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung, die demnach nicht mehr verhandelt werden.
Übrig bleiben nach aktuellem Stand Vorwürfe der gewerbsmäßigen Geldwäsche, der schweren Steuerhinterziehung und der Anstiftung zur falschen Verdächtigung. Genau daran hängt die Einziehungsfrage. Denn die strafrechtliche Grundlage ist enger geworden, das Geld steht aber weiter im Raum.
Ein Gerichtssprecher formulierte die juristische Frage gegenüber TAG24 so:
„Im selbstständigen Einziehungsverfahren kann gegebenenfalls auch über die Verjährungsgrenze hinaus eine Einziehung erfolgen. Voraussetzung ist, dass die Angeklagten in den verbliebenen Punkten schuldig gesprochen werden.“
Falls die Kammer die Einziehung nicht in der gewünschten Form bestätigt, wäre Sachsens Zugriff auf den Erlös deutlich schwächer. Bestätigt das Gericht die Einziehung dagegen, dürfte der Streit damit nicht vorbei sein: Dann könnten große Filmfirmen wegen verletzter Urheberrechte Ansprüche auf Teile des Geldes anmelden.
In Leipzig geht es damit praktisch um zwei Dinge zugleich: ein Strafverfahren gegen zwei Angeklagte und einen Milliardenbetrag. Das Verfahren soll klären, ob der bereits realisierte Bitcoin-Erlös für den sächsischen Haushalt verwendet werden kann oder ob ein langer Streit zwischen Staat und möglichen Rechteinhabern folgt.
Rückzahlung in Bitcoin?
Bemerkenswerterweise hätte der Gewinn für Sachsen deutlich höher sein können. Beim Bitcoin-Rekordhoch im Oktober 2025 lag der Kurs 107.745,13 Euro. Damit wären 49.858 BTC rechnerisch rund 5,37 Milliarden Euro wert gewesen; verkauft hatte Sachsen die Position zuvor für 2.639.683.413,92 Euro, was einem durchschnittlichen Verkaufspreis von rund 52.944 Euro je BTC entspricht.
Nach dem anschließenden Kursanstieg wurde der Verkauf in Teilen der Bitcoin-Community entsprechend spöttisch kommentiert, weil Sachsen den späteren Upside nicht mitgenommen habe. Aktuell läge derselbe Bestand heute bei rund 2,73 Milliarden Euro und damit nur noch knapp über dem damaligen Verkaufserlös.
Klar ist aber schon jetzt: Sollte das Gericht entscheiden, dass der Erlös dem Freistaat nicht zusteht, müsste Sachsen keine Bitcoin am Markt zurückkaufen, gestritten wird über das Fiat-Geld, nicht über Coins.

