- Ab 1. Januar 2026 melden Krypto-Dienstleister in der EU alle relevanten Krypto-Transaktionen an die Finanzbehörden.
- Krypto-Anleger müssen ihre Trades lückenlos dokumentieren.
Mit DAC 8 gilt seit dem 1. Januar 2026 in der EU (und damit auch in Deutschland) ein neues Melderegime für Krypto-Transaktionen: Krypto-Dienstleister müssen steuerrelevante Nutzungs- und Transaktionsdaten erfassen und über die nationalen Behörden EU-weit austauschen. Ziel ist es, Steuerhinterziehung und -umgehung bei grenzüberschreitenden Krypto-Geschäften systematisch zu erschweren.
Was Krypto-Besitzer jetzt wissen müssen
Die unmittelbare Pflicht trifft nicht private Bitcoin– oder Krypto-Halter, sondern „Reporting Crypto-Asset Service Providers“, also Anbieter wie Börsen und Broker, die Transaktionen in Krypto-Assets für Kunden ermöglichen.
Die EU-Kommission spricht explizit davon, dass diese Dienstleister ab dem 1. Januar 2026 mit dem Datensammeln für meldepflichtige Transaktionen von in der EU ansässigen Nutzern beginnen sollen.
In Deutschland bedeutet dies konkret, dass Dienstleister ab 2026 Transaktionen sammeln und diese im darauffolgenden Jahr an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermitteln müssen, wie die offizielle Webseite bestätigt.
Hierbei geht es nicht nur um Identifikationsdaten, sondern auch um alle Transaktionen. Genannt werden Käufe und Verkäufe, Swaps zwischen Krypto-Assets sowie Ein- und Auszahlungen. Zusätzlich sollen Anbieter steuerliche Selbstauskünfte der Nutzer einholen; bei fehlender Mitwirkung sind auch Kontensperren oder Transaktionssperren vorgesehen.
Auf EU-Ebene ist die Reichweite bewusst breit angelegt: DAC 8 baut auf den MiCA-Definitionen auf und umfasst neben dezentral emittierten Krypto-Assets auch Stablecoins sowie bestimmte NFTs.
Die EU-Kommission nennt 2026 als erstes Berichtsjahr. Die Meldung ist „innerhalb von neun Monaten“ nach Ende des ersten abgedeckten Fiskaljahres fällig, konkret zwischen dem 1. Januar und dem 30. September 2027, und soll anschließend zwischen den EU-Staaten ausgetauscht werden.
Für Deutschland heißt dies, dass ab 2027 die im Jahr 2026 erhobenen Daten an das BZSt gemeldet werden, spätestens zum 31. Juli für das Vorjahr. Anschließend leitet das Bundeszentralamt für Steuern die Informationen an die örtlichen Finanzämter weiter.
Was sich für Krypto-Nutzer praktisch ändert
Der zentrale Effekt ist Transparenz, nicht ein neuer Steuersatz. Wer über meldepflichtige Anbieter handelt, muss damit rechnen, dass Transaktionsaktivität ab dem Berichtsjahr 2026 strukturiert erfasst und ab 2027 behördlich verarbeitet wird.
Für Nutzer steigt damit der Druck, Transaktionshistorien sauber zu dokumentieren und Gewinne korrekt zu versteuern. Einerseits droht bei Falschangaben oder Verschweigen relevanter Daten der Vorwurf der Steuerhinterziehung, der bekanntlich hart bestraft wird, andererseits können Börsen und Co. zusätzliche Selbstauskünfte abfragen; bei Nichtmitwirkung sind Einschränkungen bei der Nutzung der Plattform möglich.

